Barrierefreiheit

Barrierefreiheitsgesetz 2025

Letztes Update: 11. Juli 20258 Min Lesezeit

Ab Juni 2025 verpflichtet das neue Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) Unternehmen in Deutschland zu mehr digitaler Inklusion. Was bedeutet das konkret für Websites, Shops & Apps? Was droht bei Verstößen? Alles Wichtige erfahren Sie hier.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz 2025?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote – also Websites, Online-Shops, Apps und digitale Dokumente – ab 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel ist ein gleichberechtigter Zugang zu allen digitalen Services für Menschen mit Behinderung.

Für wen gilt das Gesetz?

Das Gesetz betrifft fast alle privaten Unternehmen in Deutschland, wenn sie digitale Produkte oder Dienstleistungen öffentlich anbieten, z.B.:

  • Onlineshops & E-Commerce
  • Webseiten von Unternehmen & Freiberuflern
  • Mobile Apps, digitale Kiosksysteme
  • PDF-Downloads & digitale Dokumente

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für Screenreader & Hilfsmittel zugänglich sein.
  • Bedienbarkeit: Navigation & Funktionen müssen komplett mit Tastatur nutzbar sein.
  • Verständlichkeit: Klare Struktur, verständliche Sprache, logische Abläufe.
  • Robustheit: Kompatibilität mit gängigen Assistenzsystemen (z.B. JAWS, NVDA).

Was droht bei Verstößen? – Bußgelder, Abmahnungen & Risiken

Wer nach dem 28. Juni 2025 die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen:

  • Bußgelder: Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu 100.000 € pro Verstoß verhängen.
  • Abmahnungen: Auch Wettbewerber, Verbände oder Verbraucherschutzorganisationen können Abmahnungen und Unterlassungsklagen einreichen – mit zusätzlichen Kosten und Imageschaden.
  • Dokumentationspflicht: Unternehmen müssen die Umsetzung der Barrierefreiheit dokumentieren und auf Nachfrage nachweisen können.
  • Reputationsschaden: Öffentliche Berichte über Verstöße können das Markenimage dauerhaft schädigen.

Wer vorsorgt, vermeidet hohe Kosten und stärkt das Vertrauen seiner Nutzer.

So setzen Sie Barrierefreiheit rechtssicher um:

  • Alternativtexte für Bilder & Bedienelemente hinterlegen
  • Kontraste & Schriftgrößen optimieren
  • Saubere HTML-Struktur & ARIA-Labels nutzen
  • Alle Funktionen mit Tastatur testen
  • Zugänglichkeit regelmäßig prüfen & dokumentieren (Audit, Tests, Berichte)

Häufige Fragen (FAQ) zum Barrierefreiheitsgesetz 2025

  • Was kostet ein Barrierefreiheit-Audit? – Je nach Umfang ca. 400–1.500 €, je nach Größe & Komplexität.
  • Welche Tools gibt es zur Selbstprüfung? – WAVE, axe, Lighthouse, BITV-Test.
  • Gibt es Übergangsfristen? – Für bestehende Websites bis 28.06.2025. Neue digitale Produkte ab sofort nach BFSG.

Fazit & Empfehlung

Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft jedes Unternehmen mit digitaler Präsenz in Deutschland. Wer rechtzeitig handelt, spart Kosten, vermeidet rechtliche Risiken und zeigt soziale Verantwortung. Lassen Sie Ihre Website am besten noch jetzt prüfen!

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Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes – von der Analyse bis zur technischen Implementierung.

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